Ratgeber · Einwegpaletten

Einwegpaletten kaufen: Typen, Einsatz und worauf es wirklich ankommt

Einwegpaletten sind die wirtschaftliche Lösung, wenn die Palette nicht zurückkommt – im Export, beim Einmalversand oder wenn Tauschsysteme mehr kosten als nutzen. Was beim Kauf zählt.

Einwegpaletten im Kolmer-Lager
Das Wichtigste in Kürze
  • Einwegpaletten sind für den einmaligen Versand gedacht – leichter und günstiger als Tauschpaletten, ohne Rückführungs-Aufwand.
  • Maß, Tragkraft und Bauweise sind frei konfigurierbar – die Palette passt zur Ware, nicht umgekehrt.
  • Für den Export in Drittländer zählt ISPM 15: hitzebehandelt mit IPPC-Stempel – oder gleich Pressspanpaletten ohne Behandlungspflicht.

Wofür Einwegpaletten gedacht sind

Tauschpaletten wie die Europalette rechnen sich, wenn die Palette im Kreislauf bleibt. Sobald sie das nicht tut – beim Export, bei Direktlieferungen an Endkunden oder wenn der Empfänger schlicht nicht tauscht – zahlen Sie für Stabilität und Verwaltung, die niemand braucht. Genau hier setzt die Einwegpalette an: so leicht und günstig wie möglich, so stabil wie nötig.

Der größte Vorteil: die Palette passt zur Ware

Einwegpaletten sind nicht genormt – und das ist ihr Vorteil. Statt die Ware auf ein Standardmaß zu zwingen, wird die Palette konfiguriert:

  • Maß: exakt passend zu Produkt, Karton oder Container – keine überstehende Ware, keine verschenkte Ladefläche.
  • Tragkraft: Bretteranzahl und -stärke nach tatsächlicher Last – nicht mehr Holz als nötig.
  • Bauweise: Kufen oder Klötze, je nach Handling mit Hubwagen oder Stapler.

Aus eigener Produktion liefern wir Einwegpaletten in jeder Menge – von der Kleinserie bis zum regelmäßigen Abruf mit vorgehaltener Ware.

Export: ISPM 15 nicht vergessen

Geht die Ware in ein Land außerhalb der EU, muss Vollholz nach ISPM 15 hitzebehandelt und mit dem IPPC-Stempel gekennzeichnet sein – sonst drohen Standzeiten oder Zurückweisung am Zoll. Zwei Wege führen zum Ziel: IPPC-behandelte Einwegpaletten aus unserer Produktion oder Pressspanpaletten, die als verarbeitetes Holz gar nicht unter die Behandlungspflicht fallen.

Checkliste für Ihre Anfrage

  • Was wird transportiert – Gewicht, Maße, Empfindlichkeit?
  • Wohin geht die Ware – EU oder Drittland (Stichwort IPPC)?
  • Wie viele Paletten, einmalig oder wiederkehrend?
  • Wie wird gehandhabt – Hubwagen, Stapler, Hochregal?

Mit diesen vier Antworten machen wir Ihnen ein konkretes Angebot – meist noch am selben Tag.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Einwegpalette und Europalette?

Die Europalette ist eine genormte, tauschfähige Mehrwegpalette. Die Einwegpalette ist für den einmaligen Versand gebaut: leichter, günstiger, frei in Maß und Bauweise – dafür nicht für den Dauereinsatz gedacht.

Sind Einwegpaletten genormt?

Nein – und genau das ist der Vorteil: Maß, Tragkraft und Bauweise werden auf Ihre Ware abgestimmt. Gängige Größen sind kurzfristig ab Lager verfügbar, Sondermaße fertigen wir in eigener Produktion.

Kann ich Einwegpaletten für den Export nutzen?

Ja. Für Drittländer liefern wir sie ISPM-15-konform hitzebehandelt mit IPPC-Stempel – oder Sie wählen Pressspanpaletten, die keiner Behandlungspflicht unterliegen.

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Menge, Maß und Ziel genügen – wir melden uns kurzfristig mit Angebot und Liefertermin.

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