Wofür Einwegpaletten gedacht sind
Tauschpaletten wie die Europalette rechnen sich, wenn die Palette im Kreislauf bleibt. Sobald sie das nicht tut – beim Export, bei Direktlieferungen an Endkunden oder wenn der Empfänger schlicht nicht tauscht – zahlen Sie für Stabilität und Verwaltung, die niemand braucht. Genau hier setzt die Einwegpalette an: so leicht und günstig wie möglich, so stabil wie nötig.
Der größte Vorteil: die Palette passt zur Ware
Einwegpaletten sind nicht genormt – und das ist ihr Vorteil. Statt die Ware auf ein Standardmaß zu zwingen, wird die Palette konfiguriert:
- Maß: exakt passend zu Produkt, Karton oder Container – keine überstehende Ware, keine verschenkte Ladefläche.
- Tragkraft: Bretteranzahl und -stärke nach tatsächlicher Last – nicht mehr Holz als nötig.
- Bauweise: Kufen oder Klötze, je nach Handling mit Hubwagen oder Stapler.
Aus eigener Produktion liefern wir Einwegpaletten in jeder Menge – von der Kleinserie bis zum regelmäßigen Abruf mit vorgehaltener Ware.
Export: ISPM 15 nicht vergessen
Geht die Ware in ein Land außerhalb der EU, muss Vollholz nach ISPM 15 hitzebehandelt und mit dem IPPC-Stempel gekennzeichnet sein – sonst drohen Standzeiten oder Zurückweisung am Zoll. Zwei Wege führen zum Ziel: IPPC-behandelte Einwegpaletten aus unserer Produktion oder Pressspanpaletten, die als verarbeitetes Holz gar nicht unter die Behandlungspflicht fallen.
Checkliste für Ihre Anfrage
- Was wird transportiert – Gewicht, Maße, Empfindlichkeit?
- Wohin geht die Ware – EU oder Drittland (Stichwort IPPC)?
- Wie viele Paletten, einmalig oder wiederkehrend?
- Wie wird gehandhabt – Hubwagen, Stapler, Hochregal?
Mit diesen vier Antworten machen wir Ihnen ein konkretes Angebot – meist noch am selben Tag.
